Günter hat sich in meinem Blog die Bilder von meinem Boot ganz genau angesehen. Er schrieb mir:
Hallo Volker, als ich heute dein Boot sah, habe ich wahrgenommen, dass es nicht gekennzeichnet ist. Ich freue mich für dich, dass es noch keine Konsequenzen hatte. Ich selbst wurde auf einer meiner Touren von der Wasserschutzpolizei schon mal angehalten und musste eine Geldbuße bezahlen.
Günter hat Recht. Die Müritz-Elde-Wasserstraße ist eine Bundeswasserstraße, für die Paragraph 2.2 der Binnenschifffahrtsordnung gilt.
Auf Bundeswasserstraßen gilt § 2.02 der Binnenschiffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO), wonach muskelkraftbetriebene Boote (Kleinfahrzeuge) zwar nicht amtlich zu registrieren, aber dennoch mit mindestens 10 cm großen lateinischen Buchstaben zu benennen sind. Namenlose Boote sollen den Namen oder die Abkürzung der zugehörigen Organisation tragen, dazu kommen in jedem Fall auf Außen- oder Innenseite des Bootes der Name und die Anschrift des Eigentümers (in kleiner Schrift). Von dieser Regelung sind nur Surfbretter ausgenommen. Ausserdem ist eine Leine außen am Boot anzubringen und eine Schwimmweste mitzuführen.
Vielen Dank, Günter, dass du mich an die Kennzeichnungspflicht meines Bootes erinnert hast. Ich hatte das ganz vergessen. Ich habe im Vorfeld der Organisation meiner Tour zwar schon einen solchen Bebber (Aufkleber) beschafft mit der Aufschrift DKV (Deutscher Kanu-Verband). Diesen Aufkleber hatte ich bisher aber nur in meinem Rucksack verstaut.
Den Bebber habe ich heute morgen vor Tourstart an meinem Kajak angebracht.
Ich freue mich, dass bisher noch nichts passiert ist. Vielen Dank, dass du so besorgt um mich bist.

Mein Dank geht aber auch an alle anderen Leser meines Blogs. Es tut gut, dass ihr den Blog so aufmerksam lest und ihr so um mein Wohl bedacht seid.